1. Erst die Erbschaft, dann der Verkauf
Verkaufen kannst du erst, wenn das Haus in diesem Land auf die Erben eingetragen ist. Dafür braucht es meist einen Notar vor Ort und oft ein Europäisches Nachlasszeugnis oder einen Erbschein aus deinem eigenen Land.
2. Bei mehreren Erben
In der Regel müssen alle Erben unterschreiben. Legt vorab fest, wer Ansprechpartner ist, und regelt Vollmachten, damit nicht alle zum Notar reisen müssen.
3. Steuernummer und Steuern
In vielen Ländern brauchen Erben eine lokale Steuernummer, und dort kann Erbschaftsteuer anfallen. Lass dich sowohl zu diesem Land als auch zu deinem Wohnsitzland beraten.
4. Zustand des Hauses und die Unterlagen
Geerbte Häuser stehen manchmal lange leer oder haben Umbauten, die nie eingetragen wurden. Prüfe, ob das Kataster stimmt und welche Prüfungen oder Bescheinigungen vor dem Inserieren nötig sind.
5. Ein fairer Preis
Vergleiche mit Häusern, die kürzlich im selben Ort verkauft wurden. Ein leerstehendes, renovierungsbedürftiges Haus verkauft sich mit einem realistischen Preis schneller als mit einem hohen.
Allgemeine Informationen, keine Rechts- oder Steuerberatung.









